Befreiung von der Rezeptgebühr


Bei Krankenkassen beantragen
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.
pikselstock/Shutterstock.com

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

News

Superfood Hülsenfrüchte
Eine Frau zeigt Hülsenfrüchte, die sie geerntet hat.

Das steckt in Linsen, Bohnen, Erbsen & Co.

Wer Nahrungsmittel mit „Superkräften“ sucht, muss nicht unbedingt zu Chia-Samen, Quinoa oder anderen Import-Nahrungsmitteln greifen. Richtig viele gesunde Inhaltsstoffe haben auch unsere heimischen Hülsenfrüchte.   mehr

Nasenspülung bei Schnupfen
Nasenspülung bei Schnupfen

Dusche für die Nase

Schnupfen, trockene Schleimhäute oder akute Mittelohrentzündungen sind im Winter keine Seltenheit. Dagegen kann eine Nasendusche helfen. So wird sie angewendet.   mehr

Eisenmangel bei Schülerinnen
Eisenmangel bei Schülerinnen

Ernährung und Menstruation als Faktoren

Schwedische Forschende haben die Ursache für Eisenmangel bei Schülerinnen untersucht. Dabei spielte auch die Ernährung eine große Rolle.   mehr

Kann man Antidepressiva absetzen?
Kann man Antidepressiva absetzen?

Wieder bessere Stimmung

Beschwerden weg, Medikament absetzen? So einfach ist das bei Depressionen leider nicht. Die Rückfallquote ohne Einnahme von Antidepressiva ist hoch. Allerdings hängt sie davon ab, welche Strategie dabei gefahren wird.   mehr

Infektionen als Reisesouvenir
Infektionen als Reisesouvenir

Von Ruhr bis Malaria

Reiserückkehrer bringen nicht nur Eindrücke und Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause. Manchmal werden bei der Heimkehr nach Deutschland auch Infektionen und Krankheiten eingeschleppt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Friesen-Apotheke-Schirum
Inhaber Philipp Wirth
Telefon 04941/6 04 59 00
Fax 04941/6 04 59 01
E-Mail info@friesen-apotheke-schirum.de